Ziele von Bürgerwindparks
BÜRGERWINDPARK LEITLINIEN IM KREIS STEINFURT
Bis zum Jahr 2050 bilanziell energieautark zu werden - das ist das erklärte Ziel des Kreises Steinfurt. Doch dieses Ziel ist nur durch einen moderaten, langfristigen und nachhaltigen Ausbau der Windenergie zu erreichen. Damit dies verträglich für Mensch und Natur geschieht, hat sich eine Arbeitsgruppe – bestehend aus Bürgermeistern, Vertretern der Landwirtschaft, Vertretern der Stadtwerke und der örtlichen Banken, des Naturschutzes und des Amtes für Klimaschutz und Nachhaltigkeit des Kreises Steinfurt – mit der Ausarbeitung von Leitlinien für Bürgerwindparks beschäftigt.
Die Leitlinien geben uns und unseren Mitstreitern die Rahmenbedingungen vor, um echte Bürgerwindparks zu realisieren und im Sinne der Bürgerschaft zu handeln. Sie definieren nicht nur die Aspekte des Beteiligungsmodells, sondern auch die Ziele eines Bürgerwindparks.
Übrigens: Aktuell werden die Leitlinien für Bürgerenergie noch einmal neu erarbeitet – diesmal unter Einbeziehung von noch weiteren Vertretern.
Die Leitlinien im Überblick
Alle Gruppen im Umfeld werden am Projekt beteiligt
Grundeigentümer, Anwohner, Landwirte, Bürger, Gemeinden, kommunale Einrichtungen
Faire Teilhabe der nicht direkt profitierenden Flächeneigentümer, Anwohner und sonstigen Betroffenen
Entschädigung nicht mit dem Schwerpunkt auf die direkten Windenergiestandorte
Sicherstellung einer direkten konzeptionellen und finanziellen Bürgerbeteiligung
Mindestanteil von 25 % des Eigenkapitals in den Händen einzelner Bürger (außerhalb der Gruppe der
Flächeneigentümer in der Windvorrangzone)
Vermeidung von Mehrheitsbeteiligungen
Geringe Mindestbeteiligung ab 1.000 €
Einbeziehung der örtlichen/regionalen Stadtwerke als Vermarktungspartner
Einbeziehung der regionalen Sparkassen und Volksbanken zur Finanzierung des Fremdkapitals bzw. der Einzeleinlagen
Die Leitlinien wurden in der Bürgermeisterkonferenz anerkannt und verabschiedet.